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Abschied nehmen
Lebensende

Bei einem Todesfall in La Punt Chamues-ch ist die Gemeindeverwaltung umgehend zu informieren. Innerhalb von zwei Tagen muss zudem die Meldung beim Zivilstandsamt erfolgen – mit Todesbescheinigung und weiteren Dokumenten wie Ausweis und Familienbüchlein.

Bei einem Todesfall in La Punt Chamues-ch sind mehrere wichtige Schritte zu beachten. Zunächst muss die Gemeindeverwaltung verständigt werden. Dabei sind folgende Informationen anzugeben: Name der verstorbenen Person, Sterbeort, Todesdatum, ob geläutet werden soll (morgens um 9 Uhr oder nachmittags um 15 Uhr), ob eine Abdankung geplant ist und wer die Kontaktperson ist.

Parallel dazu muss der Todesfall innerhalb von zwei Tagen dem Zivilstandsamt des Wohnortes gemeldet werden. Hierfür ist die ärztliche Todesbescheinigung vorzulegen. Bei der Meldung sind in der Regel auch weitere Dokumente erforderlich, wie das Familienbüchlein oder der Familienausweis, der Pass oder die Identitätskarte der verstorbenen Person sowie bei ausländischen Personen der Niederlassungsausweis oder die Aufenthaltsbewilligung.

Bauverwalter

Urs Niederegger

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Es ist wichtig zu beachten, dass je nach Umständen des Todesfalls unterschiedliche Vorgehensweisen erforderlich sein können. Bei einem natürlichen Tod zu Hause sollte der Hausarzt oder der Notfalldienst benachrichtigt werden. Bei einem Todesfall im Spital oder Heim übernimmt in der Regel die Institution die Meldung an das Zivilstandsamt. Im Falle eines Unfalls oder Suizids muss die Polizei informiert werden.

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