Abschied nehmen
Lebensende
Bei einem Todesfall in La Punt Chamues-ch ist die Gemeindeverwaltung umgehend zu informieren. Innerhalb von zwei Tagen muss zudem die Meldung beim Zivilstandsamt erfolgen – mit Todesbescheinigung und weiteren Dokumenten wie Ausweis und Familienbüchlein.
Bei einem Todesfall in La Punt Chamues-ch sind mehrere wichtige Schritte zu beachten. Zunächst muss die Gemeindeverwaltung verständigt werden. Dabei sind folgende Informationen anzugeben: Name der verstorbenen Person, Sterbeort, Todesdatum, ob geläutet werden soll (morgens um 9 Uhr oder nachmittags um 15 Uhr), ob eine Abdankung geplant ist und wer die Kontaktperson ist.
Parallel dazu muss der Todesfall innerhalb von zwei Tagen dem Zivilstandsamt des Wohnortes gemeldet werden. Hierfür ist die ärztliche Todesbescheinigung vorzulegen. Bei der Meldung sind in der Regel auch weitere Dokumente erforderlich, wie das Familienbüchlein oder der Familienausweis, der Pass oder die Identitätskarte der verstorbenen Person sowie bei ausländischen Personen der Niederlassungsausweis oder die Aufenthaltsbewilligung.