Neu in La Punt?
An- und Abmeldung
Wir freuen uns, wenn Sie nach La Punt Chamues-ch ziehen möchten und wünschen Ihnen alles Gute, falls Sie weiterziehen.
Die Gemeinde La Punt Chamues-ch heisst neue Einwohnerinnen und Einwohner herzlich willkommen und informiert Sie hier über den Anmeldeprozess. Neuzuzüger müssen sich innerhalb von 14 Tagen nach ihrer Ankunft anmelden. Dies kann entweder persönlich bei der Einwohnerkontrolle im Gemeindehaus in La Punt Chamues-ch erfolgen oder bequem elektronisch via eUmzugCH.
Für die Anmeldung sind folgende Unterlagen erforderlich:
Schweizer Staatsangehörige
Heimatschein
Gültiger Personalausweis oder Reisepass
Mietvertrag der neuen Wohnung
Aktuelle Krankenkassenpolice
Ausgefülltes Anmeldeformular
Ausländische Staatsangehörige
Gültiger Personalausweis oder Reisepass
Mietvertrag der neuen Wohnung
Bei Zuzug aus dem Ausland: Gesuch A1
Bei Drittstaatsangehörigen: Gesuch B1
Ausländerausweis (falls bereits vorhanden)
Bei erstmaliger Anmeldung in der Schweiz: Antrag Gesichtsbild mit Passfoto
Arbeitsvertrag
Krankenkassenpolice
Für Grenzgänger: Krankenkassenbefreiung
Wochenaufenthalter
Mietvertrag der Unterkunft in La Punt Chamues-ch
Wohnsitzausweis (Heimatausweis) der Hauptwohngemeinde
Die Gemeinde La Punt Chamues-ch legt Wert auf einen reibungslosen Anmeldeprozess und steht Ihnen bei Fragen jederzeit zur Verfügung. Die rechtzeitige und vollständige Anmeldung erleichtert unseren Neuzuzügern den Start in ihrer neuen Heimat im wunderschönen Oberengadin.
Die Abmeldung in La Punt Chamues-ch muss innerhalb von 14 Tagen nach dem Wegzug erfolgen. Dies kann entweder persönlich bei der Einwohnerkontrolle im Gemeindehaus oder bequem elektronisch via eUmzugCH geschehen.
Bei der Abmeldung ist es wichtig, uns Ihre neue Adresse mitzuteilen. Der Heimatschein wird anschliessend entweder persönlich ausgehändigt oder direkt an die Einwohnerkontrolle Ihrer neuen Wohngemeinde weitergeleitet.
Für Personen, die ins Ausland ziehen, gelten zusätzliche Regelungen:
Das Steueramt muss über den Wegzug informiert werden.
Die neue ausländische Adresse muss mitgeteilt werden.
Falls vorhanden, sollte eine Kontaktperson in der Schweiz angegeben werden.
Ausländische Staatsangehörige mit B- oder C-Bewilligung müssen zusätzlich die Abmelde-Erklärung ausfüllen.
Wenn Sie innerhalb der Gemeinde La Punt Chamues-ch umziehen, bitten wir Sie, dies innerhalb von 14 Tagen nach dem Umzug der Einwohnerkontrolle mitzuteilen.
Für Schweizer Bürgerinnen und Bürger ist der Prozess unkompliziert: Sie müssen lediglich ihre neue Adresse angeben und den neuen Mietvertrag vorlegen. Dies ermöglicht es der Gemeinde, ihre Unterlagen auf den aktuellen Stand zu bringen und sicherzustellen, dass alle offiziellen Mitteilungen an die richtige Adresse gesendet werden.
Ausländische Staatsangehörige bitten wir, neben Wohnadresse und Mietvertrag einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mitzubringen.