Raum
für Neues Schaffen
Wenn Sie ein Bauvorhaben in La Punt Chamues-ch planen, gilt es einiges zu berücksichtigen. Hier finden Sie alles, was mit Bauen zu tun hat.
Bauvorhaben sowie Zweckänderungen bestehender Gebäude und Grundstücke sind der zuständigen Baubehörde vor der Projektierung und Ausführung schriftlich anzuzeigen.
Für alle bewilligungspflichtigen Bauvorhaben ist ein Baugesuch auf amtlichem Formular bei der Baubehörde einzureichen. Das Baugesuch muss in zweifacher Ausfertigung vorliegen, bei BAB-Gesuchen in vierfacher Ausfertigung.
Die Bauherrschaft ist verpflichtet, die Eigentümerinnen und Eigentümer angrenzender Grundstücke vor der öffentlichen Ausschreibung schriftlich über das Bauvorhaben zu informieren.
Baupublikationen
Im Kanton Graubünden beträgt die Dauer der öffentlichen Auflage für Baugesuche 20 Tage. Während dieser Frist können die Unterlagen von Interessierten eingesehen und gegebenenfalls Einsprachen erhoben werden. Diese Regelung gilt sowohl für Bauvorhaben innerhalb als auch ausserhalb der Bauzonen.
2026
2025
2024
Öffentliche Auflagen
Amtliche Anzeigen
Amtliche Anzeigen sind rechtlich verbindlich und markieren häufig den Beginn von Fristen, beispielsweise für Einsprachen gegen Bauprojekte. Sie dienen der Transparenz und ermöglichen es der Bevölkerung, sich über behördliche Entscheidungen und Verfahren zu informieren.